KOSTENFREIES TELEFON
0800 447 22 55
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Impressum

Herausgeber:

GIP International S.A. 

7, Garerstrooss
L-6868 Wecker/Luxemburg

Tel: +352 264346 1
Fax: +352 264346 22
E- Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Verwaltungsrat:
Edgar Bauschert (Vorsitzender),
Jacqueline Bauschert-Traut, Sandra Breser

Registereintrag:
Registre de Commerce et des Sociétés Section B 62993

Aufsichtsbehörde:
Commissariat aux Assurances (CAA)
7, Boulevard Joseph II
L-1840 Luxemburg

Service-Center:

GIP Fonds-Service GmbH 

Geschäftsführer: Edgar Bauschert
Nagelstraße 14
54290 Trier

Tel:+49 (0) 651 970 95 0
Fax: +49 (0) 651 970 95 22
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Registergericht: 

Amtsgericht Wittlich HR B 41750

USt-Ident-Nummer: DE236274160

Erstinformation / Statusbezogene Informationen
Erstinformation gemäß § 34d Abs. 1 GewO- und § 34f GewO-Zulassungsinhaber gem. § 15 VersVermV und § 12 und § 12a FinVermV.

1.    Name und Anschrift

GIP Fonds-Service GmbH
Geschäftsführer: Edgar Bauschert
Nagelstraße 14
54290 Trier
Telefon: 0651 / 970 95 - 0
Fax: 0651 / 970 95 - 22    
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www.gip-service.de

2.    Tätigkeitsart

  • Versicherungsmakler mit der Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und als
  • Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO ausgestattet.

 Diese Erlaubnisse beinhaltet die Befugnis zur Anlageberatung oder zur Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über 

  • Versicherungen (§ 34d Abs. 1 GewO),
  • Finanzanlagen gemäß § 34f Abs. 1, S. 1, Nr. 1, 2 und 3 GewO

3.    Erlaubnisbehörde / Registrierungsbehörde

Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung:

  • Zuständige Behörde: IHK-Trier, Herzogenbuscher Str. 12, 54292 Trier, Telefon: 0651 / 9777 - 0, Fax: 0651 / 9777 - 150, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.ihk-trier.de

Finanzanlagenvermittler nach § 34f Gewerbeordnung:

  • Erlaubnisbehörde: Stadt¬ver¬wal¬tung Trier (Ord¬nungs¬amt), Wasserweg 7-9, 54292 Trier, Telefon: 0651 / 718 - 0, Fax: 0651 / 718 - 1328
  • Registrierungsbehörde: IHK-Trier, Herzogenbuscher Str. 12, 54292 Trier, Telefon: 0651 / 9777 - 0, Fax: 0651 / 9777 - 150, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.ihk-trier.de

4.    Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO und Eintragung im Vermittlerregister

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Auskunft über: Telefon: 030 / 20308 - 0  oder www.vermittlerregister.org unter der jeweiligen Registernummer:

  • D-6YBE-FRCVW-69 (für § 34d GewO)
  • D-F-176-ASTR-35 (für § 34f GewO)

5.    Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:

  • konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
  • in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird
  • oder als Kombination aus beidem.

Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

6.    Beratung

Die Tätigkeit als Versicherungsmakler beinhaltet auch Beratung.

7.    Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen vermittelt und ggf. beraten wird

Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34f GewO zulässig ist.

8.    Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung  

  • Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) oder in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
  • Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.
  • Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

9.    Mögliche Interessenskonflikte

Laut Fondsprospekt ist die GIP Fonds-Service GmbH offizielle Vertriebsstelle der B&B Fonds.

10.    Alternative Streitbeilegung

Sofern im Falle einer Beschwerde ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung mit dem Kunden gefunden werden kann, ist der Berater bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Zum Zwecke der außergerichtlichen Streitbeilegung können Kunden sich an die folgende Schlichtungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung

Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Postanschrift: Postfach 10 14 24, 20009 Hamburg, Telefon: 040 / 696 508 - 90, Fax: 040 / 696 508 - 91, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.schlichtung-finanzberatung.de

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:

Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • Die Achtung der Menschenrechte
  • Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.

Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Für die BERATUNGSDOKUMENTATION

Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO)

Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die vorvertraglichen Informationen des Anbieters verwendet werden. Trotz der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite des Finanzproduktes auswirkt. Zurzeit kann zudem eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.

 

Hinweise:

Die Inhalte der Internetseiten der GIP International S.A. (GIP) dienen lediglich informativen Zwecken und begründen keine Geschäftsbeziehung. Die Inhalte stellen kein Angebot dar.

Die Inhalte dieser Website sind kein Ersatz für eine umfangreiche Beratung zu Ihrer privaten Altersvorsorge. Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich bitte an ihren Vermittler oder die GIP Fonds-Service GmbH in Trier.

Die GIP prüft und aktualisiert die Informationen auf ihren Internetseiten ständig mit der gebotenen Sorgfalt. Dennoch können sich die Daten inzwischen verändert haben. Daher kann keine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Dies gilt auch für alle anderen Internetseiten, auf die mittels Hyperlinks verwiesen wird. Die GIP ist für den Inhalt der Internetseiten, die per Hyperlinks erreicht werden, nicht verantwortlich.

Die Funktionsfähigkeit der Internetseiten kann nicht garantiert werden. Für Schäden, die aus dem Zugang bzw. der Benutzung der Seiten resultieren, wird nicht gehaftet.

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Die GIP behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.

Der gesamte Inhalt der Internetseiten ist urheberrechtlich geschützt.
Jegliche vollständige oder teilweise Reproduktion, Übermittlung, Modifikation, Verknüpfung oder Benutzung der GIP- Internetseiten für öffentliche oder kommerzielle Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GIP.

Die auf den Webseiten verwendeten Bilder und Grafiken stammen aus folgenden Bildarchiven:

  • istockphoto.com
  • metaph.com

 

© 2021

Alle Rechte für alle Länder vorbehalten

 

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Tel: +352 264346 1
Fax: +352 264346 22
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Verwaltungsrat:
Edgar Bauschert (Vorsitzender),
Jacqueline Bauschert-Traut, Sandra Breser

Registereintrag:
Registre de Commerce et des Sociétés Section B 62993

Aufsichtsbehörde:
Commissariat aux Assurances (CAA)
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Service-Center:

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Geschäftsführer: Edgar Bauschert
Nagelstraße 14
54290 Trier

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Amtsgericht Wittlich HR B 41750

USt-Ident-Nummer: DE236274160

Erstinformation / Statusbezogene Informationen
Erstinformation gemäß § 34d Abs. 1 GewO- und § 34f GewO-Zulassungsinhaber gem. § 15 VersVermV und § 12 und § 12a FinVermV.

1.    Name und Anschrift

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2.    Tätigkeitsart

  • Versicherungsmakler mit der Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und als
  • Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO ausgestattet.

 Diese Erlaubnisse beinhaltet die Befugnis zur Anlageberatung oder zur Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über 

  • Versicherungen (§ 34d Abs. 1 GewO),
  • Finanzanlagen gemäß § 34f Abs. 1, S. 1, Nr. 1, 2 und 3 GewO

3.    Erlaubnisbehörde / Registrierungsbehörde

Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung:

  • Zuständige Behörde: IHK-Trier, Herzogenbuscher Str. 12, 54292 Trier, Telefon: 0651 / 9777 - 0, Fax: 0651 / 9777 - 150, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.ihk-trier.de

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4.    Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO und Eintragung im Vermittlerregister

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  • D-6YBE-FRCVW-69 (für § 34d GewO)
  • D-F-176-ASTR-35 (für § 34f GewO)

5.    Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:

  • konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
  • in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird
  • oder als Kombination aus beidem.

Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

6.    Beratung

Die Tätigkeit als Versicherungsmakler beinhaltet auch Beratung.

7.    Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen vermittelt und ggf. beraten wird

Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34f GewO zulässig ist.

8.    Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung  

  • Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) oder in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
  • Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.
  • Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

9.    Mögliche Interessenskonflikte

Laut Fondsprospekt ist die GIP Fonds-Service GmbH offizielle Vertriebsstelle der B&B Fonds.

10.    Alternative Streitbeilegung

Sofern im Falle einer Beschwerde ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung mit dem Kunden gefunden werden kann, ist der Berater bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Zum Zwecke der außergerichtlichen Streitbeilegung können Kunden sich an die folgende Schlichtungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung

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Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:

Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • Die Achtung der Menschenrechte
  • Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.

Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Für die BERATUNGSDOKUMENTATION

Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO)

Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die vorvertraglichen Informationen des Anbieters verwendet werden. Trotz der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite des Finanzproduktes auswirkt. Zurzeit kann zudem eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.

 

Hinweise:

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