Impressum
Herausgeber: GIP International S.A. 7, Garerstrooss Tel: +352 264346 1 Verwaltungsrat: Registereintrag: Aufsichtsbehörde: Service-Center: GIP Fonds-Service GmbH Geschäftsführer: Edgar Bauschert Tel:+49 (0) 651 970 95 0 Registergericht: Amtsgericht Wittlich HR B 41750 USt-Ident-Nummer: DE236274160 Erstinformation / Statusbezogene Informationen 1. Name und Anschrift GIP Fonds-Service GmbH 2. Tätigkeitsart
Diese Erlaubnisse beinhaltet die Befugnis zur Anlageberatung oder zur Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über
3. Erlaubnisbehörde / Registrierungsbehörde Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung:
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Gewerbeordnung:
4. Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO und Eintragung im Vermittlerregister Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Auskunft über: Telefon: 030 / 20308 - 0 oder www.vermittlerregister.org unter der jeweiligen Registernummer:
5. Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 6. Beratung Die Tätigkeit als Versicherungsmakler beinhaltet auch Beratung. 7. Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen vermittelt und ggf. beraten wird Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34f GewO zulässig ist. 8. Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung
9. Mögliche Interessenskonflikte Laut Fondsprospekt ist die GIP Fonds-Service GmbH offizielle Vertriebsstelle der B&B Fonds. 10. Alternative Streitbeilegung Sofern im Falle einer Beschwerde ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung mit dem Kunden gefunden werden kann, ist der Berater bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zum Zwecke der außergerichtlichen Streitbeilegung können Kunden sich an die folgende Schlichtungsstelle wenden: Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Postanschrift: Postfach 10 14 24, 20009 Hamburg, Telefon: 040 / 696 508 - 90, Fax: 040 / 696 508 - 91, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.schlichtung-finanzberatung.de |
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Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei FinanzproduktenWas sind Nachhaltigkeitsrisiken? Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO) Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen. Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023) Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung: Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität. Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO) Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Für die BERATUNGSDOKUMENTATIONVorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO) Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die vorvertraglichen Informationen des Anbieters verwendet werden. Trotz der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite des Finanzproduktes auswirkt. Zurzeit kann zudem eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen. |
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